Sind Sie privat krankenversichert erstattet Ihnen Ihre private Krankenversicherung nach ärztlicher Verordnung den Rechnungsbetrag meistens in voller Höhe oder in Höhe des entsprechenden Beihilfesatzes.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, rechnen wir Ihre Verordnung direkt mit Ihrer Krankenversicherung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ab. Sie bezahlen lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil.