Heilmittel sind nichtärztliche Dienstleistungen. Sie tragen dazu bei Krankheiten zu verhindern, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Hierzu gehören z.B. die Physiotherapie wie Krankengymnastik, Massage und Manuelle Therapie.
Der Gesetzgeber schreibt seit dem 01.01.2004 vor, dass gesetzlich Krankenversicherte selbst einen Eigenanteil tragen müssen. Dieser beträgt 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € pro Rezept. Das bedeutet, dass der*die Patient*in je nach Art der Verordnung für ein Rezept mit 6 Behandlungen ca. 18 € bis 22 € selbst zahlen muss. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Die Höhe der Zuzahlung ist begrenzt. Niemand muss mehr als 2 % seiner Bruttoeinnahmen im Jahr an Zuzahlungen leisten. Für schwerwiegend chronisch Kranke liegt die Höhe der Zuzahlung bei 1 % der Jahresbruttoeinnahmen. Als chronisch schwerwiegend krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt werden musste. Zudem muss zusätzlich eines der folgenden Kriterien vorliegen:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung für Heilmittel befreit.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Nein. BG-Rezepte sind von der Zuzahlung befreit.
Hat Ihnen Ihr Arzt*Ihre Ärztin ein Rezept ausgestellt, sollten Sie möglichst bald nach einem Termin fragen. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Rezeptausstellung beginnen (gesetzlich Krankenversicherte).
Nein. Eine Behandlung kann z.B. Ende Dezember beginnen und im Januar abgeschlossen werden.
Die Anzahl der Verordnungen ist nicht quartalsabhängig. Entscheidend ist die Diagnose des Arztes*der Ärztin sowie die Vorgaben des Heilmittelkataloges.
Siehe auch: www.heilmittelkatalog.de
Eine Terminabsage sollten Sie uns spätestens 24 Stunden vorher mitteilen. Zu spät oder nichtabgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt.